Außerordentliches Kündigungsrecht bei A1 (Festnetz & Kombiprodukte)
Für einen Teil der A1 Kunden besteht bis zum 01. April ein Sonderkündigungsrecht. Betroffene Personen sollen von A1 noch durch ein Schreiben informiert werden. Betroffen sind eigentlich alle Personen mit einem A1 (Telekom) Festnetz-Anschluss. Für die A1 Kombi Produkte ändern sich die Allgemeinden Geschäftsbedingungen und der Preis einiger Services.
Was ändert sich für uns Thaler?
* Die Grundgebühr für Festnetzanschlüsse wird höher. FÜR KOMBI (Internet)anschlüsse ändert sie sich nicht.
* Für alle gibt es neue AGBs, denen man automatisch zustimmt, wenn man keine Sonderkündigung einreicht. Diese beinhalten unter Anderem:
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch TKG Novelle
Die TKG Novelle 2011 ist sehr umfangreich und hat neben Änderungen im Universaldienst, der Zuständigkeit und Verfahrensregeln, der Verordnungsermächtigung für Behörden, den Erweiterungen des Verkehrsdatenschutz vor allem die Stärkung der Verbraucherrechte zum Inhalt, wie z.B. die Verlängerung der Frist für Rechnungseinsprüche auf 3 Monate.
Alle Details zur TKG Novelle 2011 finden Sie auf www.rtr.at/de/tk/TKG2003
Möglichkeit Verträge einvernehmlich zu ändern
In Zukunft gilt eine Änderung als vereinbart, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist schriftlich widersprechen. Über Änderungen wird zeitgerecht und transparent informiert.
Datenschutzklausel und Haftungsbestimmungen
Im Bereich des Datenschutzes wurden die Bestimmungen bezüglich Verwendung und Löschung von Daten überarbeitet.
Bisherige unterschiedliche Haftungsbestimmungen wurden vereinheitlicht.
Indexierung
Die Indexierung in den AGB bedeutet, dass A1 wiederkehrende Entgelte (z.B. Grundentgelte) an die Inflationsrate anpassen kann.
Die Inflationsrate ist der Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung in Österreich und ist entweder in Prozent oder als Kennzahl angegeben (Verbraucherpreisindex (VPI)).
Sinkt der Verbraucherpreisindex sinken auch die Kosten für unsere Kunden, steigt der Index steigen auch die Kosten.
Anpassung Verzugszinsen
Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von A1 oder Entgeltforderungen Dritter, die von A1 vorgeschrieben werden, im Verzug, ist A1 berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt nunmehr einheitlich 12% jährlich anstatt wie bisher 5% über dem Basissatz für Verbraucher.
Die vollständige Übersicht über alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen finden Sie ab 01.02.2012 auf A1.net/agb.
Sonderkündigung?
Durch diese Preisanpassung kann man von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu muss man bis spätesten 01.04.2012 schriftlich kündigen. Unter der Telefonnummer 0800 664 180 unterstützt das A1 Service Team dabei.
Sinn macht das für Thaler aber eigentlich nur dann, wenn man einen Vertrag mit aufrechter Bindefrist hat, und gerne in einen anderen Vertrag wechseln wrüde. Für schnelles Internet (GigaSpeed) kommt man ohnehin nicht bei A1 vorbei.
Mehr Informationen: http://www.a1.net/preise-neu
Bei Fragen bitte einfach an mich wenden.



