ThAL – Thaler Alternative Liste

ThAL – Thaler Alternative Liste

Ehrlich. mutig. konsequent.

 
 
 
 

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Hermann SternHermann Stern Thaler Lustspecht 2012 – Die Faschingszeitung der ThAL

Auch 2012 gibt es wieder eine Neuauflage des Thaler Lustspechts, der Faschingszeitung der Thaler Alternativen Liste (ThAL). Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Alle Seiten einzeln:

PDF Version zum Herunterladen:
Lustspecht-2012-V2

Hermann SternHermann Stern Faschingsumzug Thal, Samstag 18.02.2012; 11:00 Uhr

Hermann SternHermann Stern Kick-Off „THAL vital“

Einladung zur Informationsveranstaltung

Fragen Sie sich was man heutzutage noch essen sollte um sich fit und wohl zu fühlen?
Ernährung ist jederzeit in „aller Munde“, gibt es doch unzählige Artikel und Bücher zu diesem
Thema abgesehen von den zig Diäten. Kein Wunder, dass man irgendwann den Durchblick
verliert. Dabei sollte doch Essen das Natürlichste der Welt sein und uns täglich genussvoll
mit all dem versorgen, was unser Körper braucht.
„THAL vital“ ist ein gefördertes Projekt im Rahmen der „Gesunden Gemeinde“ und wurde
von der Ernährungswissenschafterin Mag. Melanie Yara Brus konzipiert. Sie wohnt selbst
mit ihrer Familie in Thal und möchte den Gemeindebürgern aktive Hilfestellung im
Ernährungsdschungel anbieten. Der dreiteilige Workshop beinhaltet aktuelle Ernährungsinformationen
gespickt mit anschaulichen Übungen und praktischer Unterstützung für den
Essensalltag. Zudem werden die Bioimpedanzanalyse sowie die CRS?Stoffwechselmessung
angeboten um den individuellen Ernährungs? und Gesundheitszustand zu bestimmen.
Wenn Sie neugierig geworden sind, laden wir Sie und Ihre Begleitung ganz herzlich zu einer
allgemeinen Informationsveranstaltung ein.

 

Sie findet statt am
Freitag, 10. Februar um 18:00 Uhr
im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Thal

 

An diesem Abend wird Frau Mag. Brus einen kurzen Überblick über Inhalte und Ablauf des
Projektes „THAL vital“ präsentieren.
Im Anschluss gibt es die Möglichkeit sich beim gesunden Buffet zu stärken, mit der Expertin
zu plaudern und Erfahrungen auszutauschen. Wir bedanken uns bei der Bäckerei „Wurm“,
die uns das Gebäck für das Buffet zur Verfügung stellt. Zudem können Sie sich gleich vor Ort
zum Workshop anmelden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Hermann SternHermann Stern Öffentliche Versammlung am 07.02.2012 um 19.00

Örtliches Entwicklungskonzept sowie Örtlicher Entwicklungsplan Nr. 4.0 und Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 – Änderung – Baurestmassendeponie Bischofsgraben

Im Bereich der Grundstückes Nr. 1360/2 wurde um die Errichtung einer Baurestmassendeponie angesucht. Um diese Deponie umsetzen zu können, ist als erste Voraussetzung die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts sowie des Örtlichen Entwicklungsplanes Nr. 4.o erforderlich.

Der Entwurf zur ersten Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des Örtlichen Entwicklungsplanes Nr. 4.0 und zur zweiten Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 liegt in der Zeit vom

09.01.2012 bis 06.03.2012 (ausgenommen Faschingsdienstag)

im Marktgemeindeamt Thal während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Die rechtlich verpflichtende öffentliche Versammlung findet am 07.02.2012 um 19.00 Uhr im Marktgemeindeamt Thal statt.

Mehr Informationen:
http://thal.riskommunal.net/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=220780984&detailonr=222693058

Hermann SternHermann Stern Außerordentliches Kündigungsrecht bei A1 (Festnetz & Kombiprodukte)

Für einen Teil der A1 Kunden besteht bis zum 01. April ein Sonderkündigungsrecht. Betroffene Personen sollen von A1 noch durch ein Schreiben informiert werden. Betroffen sind eigentlich alle Personen mit einem A1 (Telekom) Festnetz-Anschluss. Für die A1 Kombi Produkte ändern sich die Allgemeinden Geschäftsbedingungen und der Preis einiger Services.

Was ändert sich für uns Thaler?
* Die Grundgebühr für Festnetzanschlüsse wird höher. FÜR KOMBI (Internet)anschlüsse ändert sie sich nicht.
* Für alle gibt es neue AGBs, denen man automatisch zustimmt, wenn man keine Sonderkündigung einreicht. Diese beinhalten unter Anderem:

Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch TKG Novelle

Die TKG Novelle 2011 ist sehr umfangreich und hat neben Änderungen im Universaldienst, der Zuständigkeit und Verfahrensregeln, der Verordnungsermächtigung für Behörden, den Erweiterungen des Verkehrsdatenschutz vor allem die Stärkung der Verbraucherrechte zum Inhalt, wie z.B. die Verlängerung der Frist für Rechnungseinsprüche auf 3 Monate.

Alle Details zur TKG Novelle 2011 finden Sie auf www.rtr.at/de/tk/TKG2003

Möglichkeit Verträge einvernehmlich zu ändern

In Zukunft gilt eine Änderung als vereinbart, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist schriftlich widersprechen. Über Änderungen wird zeitgerecht und transparent informiert.

Datenschutzklausel und Haftungsbestimmungen

Im Bereich des Datenschutzes wurden die Bestimmungen bezüglich Verwendung und Löschung von Daten überarbeitet.

Bisherige unterschiedliche Haftungsbestimmungen wurden vereinheitlicht.

Indexierung

Die Indexierung in den AGB bedeutet, dass A1 wiederkehrende Entgelte (z.B. Grundentgelte) an die Inflationsrate anpassen kann.

Die Inflationsrate ist der Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung in Österreich und ist entweder in Prozent oder als Kennzahl angegeben (Verbraucherpreisindex (VPI)).

Sinkt der Verbraucherpreisindex sinken auch die Kosten für unsere Kunden, steigt der Index steigen auch die Kosten.

Anpassung Verzugszinsen

Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von A1 oder Entgeltforderungen Dritter, die von A1 vorgeschrieben werden, im Verzug, ist A1 berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt nunmehr einheitlich 12% jährlich anstatt wie bisher 5% über dem Basissatz für Verbraucher.

Die vollständige Übersicht über alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen finden Sie ab 01.02.2012 auf A1.net/agb.

Sonderkündigung?
Durch diese Preisanpassung kann man von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu muss man bis spätesten 01.04.2012 schriftlich kündigen. Unter der Telefonnummer 0800 664 180 unterstützt das A1 Service Team dabei.
Sinn macht das für Thaler aber eigentlich nur dann, wenn man einen Vertrag mit aufrechter Bindefrist hat, und gerne in einen anderen Vertrag wechseln wrüde. Für schnelles Internet (GigaSpeed) kommt man ohnehin nicht bei A1 vorbei.

Mehr Informationen: http://www.a1.net/preise-neu

Bei Fragen bitte einfach an mich wenden.

Hermann SternHermann Stern Schnappschüsse vom Pfarrball Thal (07.01.2012)

Hermann SternHermann Stern Neuigkeiten zum Internet in Thal

Seit 19.12.2011 gibt die „Gigaspeed Verfügbarkeitsabfrage“ (unter http://ppp.a1.net/check/index.sp), auf der Webseite von a1 (http://www.a1.net) die Rückmeldung, dass nun Gigaspeed (16 oder 30, was für die maximal erreichbare Bandbreit steht) auch in Thal verfügbar ist.

Solche Geschwindigkeiten sind in Thal nur mehr per Glasfaseranbindung erreichbar, und auch für Gigaspeed 30 muss man relativ nahe an den neuen Schränken (den ARUS) wohnen.

Gigaspeed 16 bzw. 30 ist eigentlich kein „eigener Tarif“, sondern eine Zusatzoption zum bestehenden Breitbandtarif von A1. Gigaspeed 16 kostet 4,90 pro Monat, und bietet bis zu 16 Mbit (anstatt der bis zu 8 Mbit des normalen Breitbandtarifs). Gigaspeed 30 kostet 14.90 pro Monat und bietet wie der Name schon sagt bis zu 30 Mbit Downloadrate. Momentan gibt es von Seiten A1 eine Aktion, bei der Ameldung und die ersten drei Monate dieser Gigaspeed Zusatzoptionen gratis sind.

Zum Vergleich: bisher waren viele Breitbandanschlüsse in Thal auf 1 bis 2 Mbit limitiert, ab und an gab es mal ein bisschen mehr (4 Mbit oder dergleichen).

Neben dem schnelleren Surfen besteht nun auch die Möglichkeit, Fernsehen über dieses Netz zu übertragen. Dann braucht man keine Satellitenschüssel und Sat-Receiver mehr, wohl aber eine Mediabox von A1. Mindestvertragsdauer der Gigaspeed Zusatzpakete beträgt 12 Monate.

Wenn man Gigaspeed anmeldet, bekommt man in der Regel ein neues Modem, da die bestehenden nicht sonderlich für diese hohen Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Diese kommen entweder per Post nach Hause („Self Installation“), oder ein Techniker bringt und installiert sie, was allerdings mit Kosten (rund 130 Euro) verbunden ist.

Die „bestehenden“ ADSL Leitungen laufen momentan (aber zumindest in Thal Eben) noch auf der alten Infrastruktur, sind also noch nicht wesentlich schneller geworden. Bei der Anmeldung von Gigaspeed wird man auf gleich auf die neue Infrastruktur (VDSL) gehängt. Ich persönlich habe schon Gigaspeed angemeldet, jedoch noch kein Feedback von A1 zu Umschaltungstermin oder Zusendung des neuen Modems per Post bekommen. Wann die bestehenden Leitungen auf die neue Infrastruktur gelegt werden, bzw. was genau mit INODE /UPC Leitungen passiert, ist mir auch noch nicht bekannt, ich hab diesbezüglich aber schon mal nachgefragt.

Eine aktuelle Aussendung zum Thema Giganetz in Thal inklusive zuständigem Ansprechpartner findet sich hier: A1_Flugblatt_Giganetz. Bei eher Thal-bezogenen Fragen zu diesem Thema stehe ich auch gern mit Rede und Antwort parat.

Hermann SternHermann Stern Weihnachtsmarkt im Museumspark des Arnold Schwarzenegger Museums in Thal 17. / 18.12

In weihnachtlicher Stimmung werden am

Samstag, 17. Dezember, von 10.00 bis 16.00 Uhr und

Sonntag, 18. Dezember, von 10.00 bis 16.00 Uhr

bei Weihnachtsgebäck und Weihnachtspunsch Christbäume und Thaler Handwerksarbeiten angeboten.

Erstmals haben die Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes die Möglichkeit, bei einer „Pferdekutschen?Rundfahrt“ Thal zu sehen.

Die Fahrten finden samstags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und sonntags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr mit Abfahrt beim Museumsparkplatz statt.

Weitere Informationen: http://www.arnieslife.com/weihnachtsmarkt-im-museumspark-des-arnold-schwarzenegger-museums-in-thal/

Hermann SternHermann Stern Öffentliche Gemeinderatssitzung am 14.12.2011; 19.30

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am

Mittwoch, dem 14.12.2011 um 19:30 im Gemeindeamt Thal.

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* Fragestunde

* Tagesordnung öffentlicher Teil

1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 14.09.2011

2.) Berichte des Bürgermeisters oder eines Delegierten, der die Gemeinde in der Kleinregion oder in anderen Gemeindeverbänden vertritt.

3.) Prüfungsbericht II. und III. Quartal 2011

4.) Überplanmäßge Einnahmen und Ausgaben

5.) Abfall- Abfuhrordnung – Änderung

6.) Ortsentwicklungs KG – Planbudget 2012 – mittelfristiger Finanzplan

7.) Voranschlag 2012

8.) Mittelfristiger Finanzplan 2012 – 2015

9.) Baurestmassendeponie “Bischofsgraben”

10.) Restmüll- und Altpapiersammlung – Vergabe

11.) FF Steinberg-Rohrbach Tanklöschfahrzeug – Darlehensaufnahme

12.) Unimog U20 und U400 – Ankauf

13.) Unimog U20 und U400 – Leasing

14.) Unimog U90 und U140 – Verkauf

15.) Förderungsrichtlinie – Änderung

16.) Allfälliges

 

Hermann SternHermann Stern Volksbegehren Bildungsinitiative (3. – 10. November 2011)

Aufstehen und Hingehen

Text übernommen von http://www.nichtsitzenbleiben.at/volksbegehren

Wir fordern mittels bundes(verfassungs)gesetzlicher Regelung ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem, das vom Kleinkind an alle Begabungen fördert und Schwächen ausgleicht, autonome Schulen unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne Parteieneinfluss, eine leistungsdifferenzierte, hochwertige gemeinsame Schule bis zum Ende der Schulpflicht und ein Angebot von ganztägigen Bildungseinrichtungen, eine Aufwertung des LehrerInnenberufs und die stetige Erhöhung der staatlichen Finanzierung für Universitäten auf 2% des BIP bis 2020.

Wer kann unterschreiben?

Alle österreichischen StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die bis 10. Nov. 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen das Volksbegehren unterschreiben.


Wann kann ich unterschreiben?

Die Eintragswoche für das Volksbegehren Bildungsinitiative findet von 3. bis 10. November 2011 statt.


Wo kann ich unterschreiben?

Unterschreiben können Sie am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes. Mithilfe einer Stimmkarte (Info-Download) kann die Unterschrift auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Lichtbildausweis nicht vergessen!


Unterschreiben mit Stimmkarte

Eine Stimmkarte können Sie schriftlich ab dem Tag der Verlautbarung des Volksbegehrens bis spätestens zum 4. Tag vor dem letzten Eintragungstag oder mündlich bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag, 12.00 Uhr, bei Ihrer Gemeinde beantragen.
(Details dazu auf der Website des BMI)


Weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Online-FAQs.

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