So sind die Regelungen für die Osterfeuer in der Steiermark heuer geregelt.
Für Thal: Osterfeuer, auch von Privaten, nur am Karsamstag von 15 Uhr bis 3 Uhr früh (Ostersonntag):
Für Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialien im trockenen Zustand verwendet
werden. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine
Brandbeschleuniger verwendet werden.
Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers
verhindern, zB durch das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.
Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine Belästigung der
Nachbarschaft zu vermeiden.
Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 50 m zu
Gebäuden; 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen; 100 m zu Energieversorgungsanlagen;
40 m zu Baumbeständen, Büschen, Wald und sonstigen Hecken.
Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen. Das Feuer ist verlässlich zu löschen, sodass das
Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/2986472/einschraenkungen-fuer-brauchtumsfeuer.story
Im “Gefahrenbereich von Wäldern” ist Abheizen verboten. Wie groß der Sicherheitsabstand genau sein muss, hänge von der Größe des Feuers und der Windrichtung ab, sagt Forstreferatsleiter Heinz Lick.
In die Praxis übersetzt: “Viel unter 100 Meter neben einem Wald sollte man besser kein Feuer machen”, sagt Michael Miggitsch von der Katastrophenschutzabteilung. Die Strafen sind übrigens saftig und reichen bis 7270 Euro. “Wer sich also nicht sicher ist, sollte heuer lieber die Finger vom Feuer lassen”, appelliert Lick.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/2988159/strenge-auflagen-fuer-osterfeuer.story
Posted on April 4th, 2012 under Sicherheit, Umweltschutz. Kommentare deaktiviert