Bootsbetrieb – vorsichtiger Optimismus ist angebracht
Der Bootsbetrieb ist nach wie vor eingestellt. Eine vom Pächter (Kling) angebrachte Aufschrift weist darauf hin, dass der Steg “desolat” und daher sein Betreten verboten ist.
Der Hintergrund: Der Bootsbetrieb ist an den Thalerseewirt verpachtet. Die Gemeinde bekommt 10 % vom Betriebserlös. Der Pachtvertrag regelt klar, dass die Erhaltung der sicheren Benützbarkeit des Steges die Pflicht des Pächters ist. Insoferne ist die Weigerung der finanzmaroden Gemeinde, die Sanierungskosten zu übernehmen, verständlich. Bgm. Schickhofer deutete in der Ausschusssitzung vom Dienstag, (29. Juni) aber an, dem Pächter bei der Notwendigkeit der allgemeinen Stegsanierung entgegenkommen zu wollen. Lediglich beim Wunsch des Pächters, die Stegkante so neu zu gestalten, dass ein leichterer Bootseinstieg möglich ist, sieht er keinen Verhandlungsspielraum. Er sei aber zuversichtlich, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde.
Wir von der ThAL haben vorgeschlagen, den Steg im Zuge der Sanierung zur Gänze auf festen Grund zu verlegen, um so zukünftige Erhaltungskosten gering halten zu können.
Badesteg bei Liegewiese soll entfernt werden
Von uns im Ausschuss und im Gemeinderat (30. Juni) kritisch angesprochen wurde auch der Zustand des Badesteges. Die Pfeiler sind sichtbar angemorscht, etliche Bretter locker und eines weist sogar ein gefährliches, mehr als kinderfußgroßes Loch auf. Das diesbezügliche Unfall-Haftungsrisiko liegt bei der Gemeinde. Bgm. Schickhofer vertritt die Meinung, das dieser Steg ohnehin nicht benützt werde und neigt dazu, ihn einfach wegreißen zu lassen. Zuvor soll er aber noch von einem Fachmenschen inspiziert werden.
Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung des Seeareals
Beim Haushaltsansatz “Thalersee” klafft zwischen Ausgaben und Einnahmen ein jährliches Loch von etwa 9.000 €.
Um diesen Abgang zu minimieren bzw. längerfristig sogar einen kleinen Überschuss und Rücklagen erwirtschaften zu können, haben wir von der ThAL neuerlich gefordert, eine kleine Investitionsvariante zur Errichtung und Verpachtung eines mobilen Kiosk-Standes bei der Liegeweise durchzurechnen. Dieser könnte von Mai bis September mit geringfügig beschäftigten Kräften betrieben werden. Von dort aus wäre es auch möglich, den Bootsverleih (der natürlich zur Liegewiese verlegt werden müsste), die stundenweise Vermietung von ordentlichen Grillinseln, einen Fahrradverleih etc. mit zu betreiben. Diese Anregung wird nun in einer Kostenberechnung einer konkreten Betrachtung unterzogen.
Grünanlagen-Verordnung von Landesregierung aufgehoben
Die von uns wegen des darin enthaltenen de facto-Grillverbots abgelehnte “Thalersee-Grünanlagen-Verordnung” war offensichtlich auch in formalrechtlicher Hinsicht ein Pfusch. Infolge dieser Mängel wurde sie von der Landesregierung aufgehoben und muss zumindest rechtlich saniert werden.
Was das hinsichtlich des Grillens bedeutet ist noch nicht endgültig klar. In der Ausschusssitzung hat Vbgm. Heinz Gugl angedeutet, man werde die Regelungen der allgemeine Verordnung der BH Graz-Umgebung aus dem Jahr 2004 zur Gänze übernehmen. Diese untersagt den Grillbetrieb in Waldnähe nur in Zeiten besonderer Brandgefahr. Das wäre ein wünschenswerter Kompromiss.



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Kommentare (1)
Die ganze Straßenbenennung in Thal war, wie man am Plan sieht, leider umsonst. Rainerweg, Kunzweg, …
Danke für den Hinweis
Ich hab die Karte von Openstreetmap.com, weils hier keine Probleme mit Copyright o.ä. gibt. Allerdings lebt Openstreetmap.com davon, dass Benutzer selbst Straßen eingeben und korrigieren – was hier anscheinend noch nicht passiert ist. Vielleicht findet sich ja ein Freiwilliger dafür.